Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bclever Consulting GmbH (BCC)
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1. Anwendungsbereich
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber (AG) und der BCC als Auftragnehmer gelten ausschließlich die AGB der BCC. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG sind nur dann wirksam, wenn sie von der BCC ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mit Unterfertigung des Auftragsschreibens akzeptiert der AG die AGB der BCC. Die AGB der BCC gelten auch für alle zwischen den Parteien künftigen Geschäftsbeziehungen im Geltungsbereich, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Die AGB sowie allfällige Änderungen derselben werden im Internet auf der Seite https://www.bclever.at/ kundgemacht und liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der BCC zur Einsichtnahme auf.
2. Vertragsabschluss
Grundlage eines Vertragsabschlusses ist ein Auftrag des AG oder ein Angebot der BCC. Aufträge des AG unterliegen einer zweiwöchigen Bindungsfrist und gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von BCC als angenommen. Angebote der BCC sind freibleibend.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des AG
Der Umfang der von BCC zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angaben im Auftrag bzw. des von BCC gelegten Anbotes. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Auftragsergänzungen oder nachträgliche Änderungen des Auftrages stellen einen eigenen Auftrag dar und sind gesondert zu verrechnen. Der AG wird BCC unverzüglich mit sämtlichen für die Auftragserfüllung relevanten Informationen und Unterlagen versorgen. Dokumente sind vom AG in den erforderlichen Formatierungen zu übergeben. Der AG wird BCC von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der AG trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglichen geänderten Angaben von BCC wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Sind Leistungen der BCC vom AG zu genehmigen (z.B. grafische und inhaltliche Entwürfe), hat dies binnen 3 Werktagen zu geschehen. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom AG genehmigt. Der AG sorgt für die Sicherung von Daten und Materialien, die BCC im Rahmen der Zusammenarbeit übergeben oder im Einflussbereich von BCC gespeichert werden. BCC ist nicht verpflichtet, hievon Sicherungskopien zu erstellen. Der AG verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gelangten Daten, insbesondere an den AG vergebene Passwörter bestmöglich zu schützen. Der AG verpflichtet sich zur erforderlichen Mitwirkung und hat BCC im Bedarfsfall Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass ein mit der Sachlage vertrauter und bevollmächtigter Ansprechpartner für BCC stets erreichbar ist. Der AG ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Grafikdesigns, Fotos, etc.) auf bestehende Kennzeichen-, Urheber- oder sonstige Rechte Dritter sowie allgemein auf die Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. BCC haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte und Gesetze. Der AG hält BCC diesbezüglich schad- und klaglos und hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die BCC durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Werden zu Beginn der Zusammenarbeit unter Mitwirkung des AG ein Zeitplan erstellt und die erforderlichen Arbeitsphasen festgelegt, sind die zum Ende jeder Arbeitsphase erbrachten Teilleistung durch den AG abzunehmen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen.
4. Beauftragung Dritter
BCC ist nicht verpflichtet, Leistungen selbst auszuführen. Die Beauftragung von qualifizierten Gehilfen kann entweder im eigenen Namen oder im Namen des AG, in jedem Fall aber auf Rechnung des AG erfolgen.
5. Termine
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. BCC bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Termine hat der AG vor der Ausübung allfälliger Rücktrittsrechte eine mindestens 14-tägige Nachfrist zu gewähren. Der Fristenlauf beginnt mit Zugang eines schriftlichen Mahnschreibens. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden BCC jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn sich der AG mit der für die Durchführung des Auftrags notwendigen Mitwirkung im Verzug befindet. Der vereinbarte Termin wird in diesem Fällen zumindest um die Dauer des Verzuges verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
BCC ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des AG bestehen und dieser auf Begehren von BCC weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit vor weiteren Leistungen der BCC leistet.
7. Entgelt
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist BCC berechtigt, die erbrachten Leistungen nach dem tatsächlichem Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. BCC ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Sämtliche Barauslagen und Spesen können dem AG zur direkten Begleichung übermittelt werden. Kostenvoranschläge von BCC sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von BCC schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird BCC den AG auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom AG genehmigt, wenn der AG nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von BCC, die vom AG nicht abgenommen werden, gebührt BCC jedenfalls eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der AG an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an BCC zurückzustellen.
8. Zahlung
Rechnungen von BCC sind unverzüglich bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig und binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.A. vereinbart. Die genannten Preise sind, soferne nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BCC. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG ist BCC berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem AG abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. Der AG ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von BCC aufzurechnen, außer die Forderung des AG wurde von BCC schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des AG wird ausgeschlossen.
9. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht BCC ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von BCC für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält BCC nach der Präsentation keinen Auftrag, bleiben alle Leistungen von BCC insbesondere die Präsentationsunterlagen (Pläne, Skizzen, sonstige technische Unterlagen, Prospekte, Muster, etc.) und deren Inhalt im Eigentum von BCC. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe und Vervielfältigung ist untersagt. Ebenso ist dem AG die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Prüfung der Rechts- und Gesetzmäßigkeit der Website obliegt allein dem AG. Der AG hält BCC wegen Eingriffen in fremde Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechtsverletzungen schad- und klaglos. Soweit Bedenken gegen die vom AG bereitgestellten Inhalte bestehen, ist BCC berechtigt, diese nicht einzubinden oder zu entfernen. Mit Unterfertigung eines Übernahmeprotokolls, frühestens jedoch mit Erhalt der Zahlung, erwirbt der AG das Recht zur Nutzung für den eigenen Gebrauch. Sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige Vereinbarung getroffen worden ist, verbleiben alle sonstigen Rechte an dem von BCC erstellten Werk (Website, Individualsoftware, etc), insbesondere die urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei BCC. BCC ist berechtigt, nach eigenem Ermessen an geeigneten Stellen in der hergestellten Website, Individualsoftware,… Hinweise auf seine Urheberschaft aufzunehmen. Dem AG ist es nicht gestattet, diese Hinweise eigenmächtig zu entfernen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
Der AG hat allfällige Reklamationen unverzüglich nach Leistung durch BCC schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem AG unter Ausschluss des Preisminderungs- und Wandlungsrechts nur das Recht auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden durch BCC zu. Gewährleistungsansprüche sind nach eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen des AG oder Dritter ausgeschlossen. BCC hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internets. Erfolgt das Webhosting von Dritten, lehnt BCC jede Verantwortung im Hinblick auf die tatsächliche jederzeitige Verfügbarkeit der von BCC erstellten Seite ab. BCC übernimmt des Weiteren keine Verantwortung für Schäden aufgrund von Viren, Spam, DOS Attacken etc. Schadenersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BCC beruhen. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der AG nicht Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen BCC, wenn diese vom AG nicht binnen sechs Monaten (falls der AG Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen eines Jahres (falls der AG nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der AG vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden Verhalten. Der Höhe nach sind Schadenersatzansprüche jedenfalls mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
13. Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die an BCC erteilten Informationen als nicht vertraulich. Der AG stimmt zu, dass BCC die unternehmens- und personenbezogenen Daten des AG in maschinenleserlicher Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell, insbesondere EDV-mäßig verarbeitet. Soweit sich BCC Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist BCC berechtigt, Informationen über den AG offen zu legen, soferne dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Der AG erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass BCC Informationen über eigene Produkte und Dienste sowie Werbung per E-Mail, SMS, Fax und Post zusendet. Das Einverständnis des AG kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. BCC ist berechtigt, den AG in seine Referenzliste aufzunehmen.
14. Rücktrittsrecht des AG gemäß § 3 KSchG
Hat der AG den Vertrag weder in den Räumlichkeiten der BCC noch bei einem Messe- oder Informationsstand von BCC abgeschlossen, kann er innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung des Vertrages, frühestens jedoch mit dem Vertragsabschluss. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb des genannten Zeitraums an BCC abgesendet werden (Poststempel). Der AG hat kein Rücktrittsrecht, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat bzw. wenn vor dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Vertragspartnern stattgefunden haben.
15. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Diese Bestimmung gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Soweit der Vertrag mit dem AG den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegt, gelten die vorstehenden Bestimmungen jedenfalls insoweit, als sie den gesetzlichen Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen der AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommenden Regelung zu ersetzen. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Haugschlag. Als Gerichtsstand wird das für Haugschlag sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

Fassung vom 01. Jänner 2025